Kalchschmid

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Hier finden Sie relevante Dokumente vom Finanzamt Günzburg, die Sie als Bauherr rund um Balzhausen benötigen könnten.

Freistellungsbescheinigung

zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Wird im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbracht, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent, die sogenannte Bauabzugssteuer, vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Das folgende Dokument befreit Sie von diesem Steuerabzug nach §48 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes:
 

Nachweis der Steuerschuldnerschaft

des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem Unternehmer erbracht, der im Inland ansässig ist, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, unabhängig davon, ob er die Bauleistungen für eine von ihm erbrachte Leistung verwendet oder er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt.
Davon ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt. Hierfür wird ein Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen (USt 1 TG) vom Finanzamt ausgestellt. Bei uns finden Sie den aktuellen Nachweis: 
 

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Helmut Kalchschmid
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